Archiv – 2020 09 23 – PRESSEMITTEILUNG

PRESSEMITTEILUNG vom 23. September 2020
der IG Gesunder Mobilfunk Steckborn
zum Rekursentscheid des kantonalen Departements für Bau und Umwelt

Die IG gesunder Mobilfunk Steckborn hat den Rekursentscheid des Departements für Bau und Umwelt (DBU) zur Kenntnis genommen und erachtet ihn als willkürlich. Der negative Entscheid wird deshalb beim kantonalen Verwaltungsgericht angefochten. Damit wird erreicht, dass die geplante Mobilfunk-Antennenanlage am Buchenweg 1 nicht in den kommenden Wochen bewilligt und gebaut wird. Bekanntlich sind 775 Einwohner von Steckborn mit einer Sammeleinsprache gegen dieses risikobehaftete Bauprojekt mitten in einem Wohnquartier vorgegangen.

Die Mitglieder der Kerngruppe der IG haben sich für die Anfechtung des Entscheides entschlossen, weil Mängel im Rekursentscheid festgestellt wurden und wichtige Sachverhalte unberücksichtigt blieben. Unter anderem geht es darum, dass das durch Bund und Kanton geschützte Orts- und Landschaftsbild sowie die Natur von Steckborn nicht mit einem hässlichen Antennenmast verschandelt werden soll. Sowohl der Stadtrat wie auch die kantonale Denkmalpflege als Fachinstanz sind der Auffassung, dass die Anlage nicht an diesem Ort gebaut werden soll. Der Jurist beim DBU will es aber besser wissen und findet, dass die Antenne hier nicht stört.

Die IG ist der Auffassung, dass das Stadtgebiet zügig mit schneller und zukunftsorientierter Glasfaser statt mit noch mehr Antennenmasten versorgt werden sollte. Diejenigen, die unbedingt kabellose Kommunikation benötigen, können WLAN an die Glasfaser anschliessen und so punktuell und bedarfsorientiert Büros oder Wohnungen versorgen. Das ist sinnvoller als die flächendeckende Zwangsbestrahlung ganzer Quartiere. Am Glasfasernetz können auch – so wie beispielsweise in St. Gallen – Kleinstfunkanlagen für den Aussenbereich betrieben werden. Wo und wie zukünftig Mobilfunkanlagen gebaut werden dürfen, sollte zügig im örtlichen Baureglement verbindlich festgeschrieben werden. Das Siedlungsgebiet ist besonders zu schonen.

An der Beschwerde beteiligt sich auch die Primarschulbehörde, weil der Antennenmast neben einem Kindergarten und Schulhaus geplant ist (s. Kasten). Die IG fühlt sich übergangen und im Stich gelassen, weil der Stadtrat nicht dem guten Beispiel der Schulbehörde gefolgt ist und den Entscheid des DBUs nicht ebenfalls mutig vor Gericht anfechten will.

Gerichtsbeschwerden verursachen Kosten und ohne ausreichend Geld bekommt man bekanntlich kein Recht. Die IG wird deshalb eine breite Sammelaktion in Steckborn vorbereiten. Weitere Informationen werden Sie wie immer hier auf unserer Website finden.

Primarschulpräsidentin Bettina Gasser spricht Klartext

«Der Primarschulbehörde von Steckborn ist es wichtig, die Bedenken der Eltern unserer Schulkinder ernst zu nehmen. Schliesslich können sie sich nicht aussuchen, wo ihr Kind den Kindergarten oder die Schule besucht. Dass die geplante Mobilfunkanlage mitten in einem Wohnquartier und in unmittelbarer Nähe unserer Schulanlagen gebaut werden soll, erachten wir als problematisch und wir sind überzeugt, dass es dafür geeignetere Standorte im Raum Steckborn gibt. Wir haben uns deshalb entschlossen, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Rekursentscheid des Kantons einzureichen.»

 

PRESSE

Die Untersee Nachrichten online vom 24.9.2020 – „Gegen hässlichen Antennenmast

Der Bote vom Untersee und Rhein vom 25.9.2020 – „Entscheid wird angefochten beim Verwaltungsgericht

 

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Unsere Pressemitteilung als pdf-Datei

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Nun wird es ernst – wir gehen vor Gericht. Und das wird leider kosten, viel kosten. Aber – wir sind ja nicht alleine! Was ist es IHNEN wert, dass diese Antenne am Buchenweg 1 nicht gebaut wird? Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Thurgauer Kantonalbank
Seestrasse 132, 8266 Steckborn

Kontoinhaber:
„IG Gesunder Mobilfunk Steckborn“

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