Archiv – 2020 01 21 – Unser Informations- und Diskussionsabend vom 21. Januar 2020

um 19.30 Uhr im Singsaal des Schulhaus Hub in Steckborn

 

Ein intensiver und spannender Abend war es, den die rund 30 Besucherinnen und Besucher mit dem Referenten Herrn Dr. Stefan Zbornik aus Kreuzlingen erleben durften.

Der erste Teil des Abends enthielt Informationen über die Geschichte des Vorsorgeprinzips, welches schon im 18ten Jahrhundert als lebenswichtig und lebensrettend erkannt wurde, oft jedoch erst sehr spät (Cholera, später Asbest, dann Tabak). Das Vorsorgeprinzip ist im schweizerischen Gesetz verankert!

Im Bereich Mobilfunk wird das Vorsorgeprinzip heute von der Telecom Industrie und auch den verantwortlichen Regierungsstellen vernachlässigt. Es geht eben um sehr viel Geld! Die WHO hingegen stuft Funkstrahlung bereits seit 2011 als „potentiell krebserregend“ ein.

Dr. Zbornik erklärte die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern wie „Oxidativer Zellstress“, ein Begriff, welchem man derzeit immer öfter begegnet und welcher bei den aktuellen Grenzwerten NICHT berücksichtigt wird. Auch berücksichtigen die Grenzwerte nichts anderes, als die thermischen Auswirkungen auf einen Organismus, alle anderen Folgen werden ausgeblendet. Grenzwerte z.B. in Russland und China sind tiefer als in der Schweiz. Aktuell gibt es auch keinerlei Grenzwerte für Tiere und Pflanzen – Stichwort „Biodiversität“.

Stefan Zbornik gab allen ein eindrückliches, praktisches Beispiel, was der Unterschied zwischen einer Zwangsbestrahlung von 4G und 5G betrifft und was oxidativer Zellstress bedeutet: Ein Zuhörer wurde von ihm frontal mit einer Taschenlampe angeleuchtet, ein Vergleich zur heutigen statischen 4G Technologie. Das blendet die betreffende Person, aber auch die unmittelbar vorne sitzenden Personen stark, selbst für die Nachbarn links und rechts ist es unangenehm. Aber man kann sich arrangieren: eine Sonnenbrille aufsetzen, sich abdrehen, weggehen… doch bei der Bestrahlung von einer Antenne auf dem Nachbargebäude ist dies nicht mehr möglich.

Bei den neuen 5G-Antennen mit ihren suchenden Beams hingegen bewegt sich die Taschenlampe, sie zuckt blitzschnell hin und her und sucht Handysignale. Es ist gut nachvollziehbar, wieviel Stress plötzlich die genau gleiche Menge an Licht auslöst. Diese Pulsung erzeugt oxidativen Zellstress und kann bei gefährdeten Menschen durchaus auch epileptische Anfälle auslösen. Auch andere Folgen müssen leider erwartet werden. Erforscht wurde dies jedoch noch viel zu wenig! Auch diese Pulsung wird nicht mit den Grenzwerten erfasst.

Ein weiteres Thema war das Konzept von Innen- und Aussenräumen

Es ist sinnvoller, im öffentlichen Aussenraum lediglich eine Grundversorgung zu installieren, die dann jeweils privat in den Innenräumen mit sogenannten Mikrozellen / Femtozellen mit wesentlich geringerer Leistung und somit geringerer Strahlenbelastung ergänzt wird. Ca. 80% der Handynutzung findet in Innenräumen statt. Heute müssen Antennenanlagen sehr stark strahlen, damit diese Gebäudewände aus Stahlbeton durchdringen können – technologisch und ökonomisch völlig ineffizient!

Ca. 70% der Mobilfunknutzung wird für Unterhaltung verwendet. Die Gesundheit vieler Menschen wird aufs Spiel gesetzt, nur damit wir eine Filmsequenz etwas schneller Daten streamen können. Und doch wäre es ganz einfach: Ich selber möchte möglichst wenig Funkstrahlung abbekommen – mein Nachbar hingegen möchte die ganze Nacht gamen. Die effiziente Lösung: Er steckt seine Kleinzelle ein, welche die Antennensignale von draussen im Zimmer lokal verstärkt und hat somit eine schnelle Verbindung. Ich hingegen, in der Nachbarwohnung, habe keine oder lediglich eine verschwindend geringe Strahlenbelastung.

Mikro- oder Femtozellen kann man günstig kaufen. Oft werden diese sogar vom Mobilfunk Anbieter zur Verfügung gestellt, wenn der Empfang schlecht ist. Es lohnt sich also, bei diesem einmal nachzufragen!

Weiter ging es mit der Zuständigkeit von Bund, Kanton und Gemeinde, was die Errichtung von Antennen betrifft. Es ist interessant zu wissen, dass die Erteilung oder Ablehnung einer Baubewilligung alleine von der Gemeinde entschieden wird. Bund und Kanton können nur beratend tätig sein, jedoch nicht über eine Baubewilligung entscheiden. Die Gemeinde kann die Ablehnung eines Baugesuches über alle Instanzen bis zum Bundesgericht weiterziehen, und dies auch aus anderen Gründen als nur den Bauvorschriften.

In einem dritten Teil wurde es sehr praxisnah mit vielen Tipps

—–> Oft werden Geräte wie Drucker, TV Geräte über das Netzwerkkabel (Ethernet) betrieben, das WLAN Modul ist jedoch standardmässig eingeschaltet und strahlt, obwohl es nicht benutzt wird. Das WLAN Modul muss in diesem Fall manuell abgeschaltet werden, um unnötige Strahlenbelastung zu verhindern.

—–> Moderne schnurlose Telefone haben einen Eco Modus mit z.B. der Bezeichnung EcoMode+. Diese Telefone strahlen nicht, wenn der Handteil in der Ladeschale steckt oder kein Gespräch geführt wird. Bei einigen Geräten wird die Sendeleistung reduziert, wenn man sich in der Nähe der Basis- / Ladestation befindet.

—–> Ein Notfallknopf am Handgelenk hingegen strahlt nur, wenn er benutzt wird – also im Notfall – und ist daher, im Gegensatz zu vielen anderen Geräten am Handgelenk, völlig unbedenklich.

Zu Geräten mit Funk gab es eine weitere eindrückliche Vorführung mit einem Feldstärkemessgerät, mit welchem das gepulste Hochfrequenzsignal eines WLAN Routers hörbar wurde. Bei einem Schnurlostelefon, welches zusätzlich eingeschaltet wurde, wurde das Signal des getakteten (DECT) Hochfrequenzfeldes auf dem Feldstärkemessgerät deutlich lauter. Zusammen mit einem danebengelegten Handy wurde das Knattern plötzlich beeindruckend laut!

Und doch ist das die typische Anordnung an einem Arbeitsplatz: Laptop mit WLAN, Lautsprecher mit Bluetooth, Handy, schnurloses Telefon… wenn man die Funkstrahlung hören könnte, würde man Kabel bevorzugen.

—–> Tipp: Soviel wie möglich mit Verkabelung arbeiten!

Als Alternative zum Funk stellte Dr. Zbornik eine Methode zur Übertragung von grossen Datenmengen mittels Licht vor.

Auch hier gab es eine praktische Vorführung: Ein Projekt, das Herr Zbornik mit einer Schulklasse entwickelt und durchgeführt hat – Zwei Geräte, Sender und Empfänger, über eine Lichtstrecke (eine rote und eine weisse LED) miteinander verbunden. Am Sender war ein MP3 Player angeschlossen, der Empfänger hatte einen Lautsprecher. Als beide Stationen eine optische Verbindung hatten, erklang die Musik. Als Herr Zbornik die Hand vor das Licht hielt, verstummte sie abrupt.

Es gibt beliebig denkbare Einsatzgebiete für eine solche Technologie: Ein Arbeitsplatz mit einer Leuchte an der Decke. Die Leuchte dient wie üblich zur Beleuchtung des Arbeitsplatzes, aber überträgt gleichzeitig auch Daten an den PC. Die Datenübertragung geschieht mit einer Taktung, welche das menschliche Auge nicht wahrnimmt, und somit kein Flimmern verursacht wie beim TV oder PC Bildschirm. Eine weitere Variante wäre eine grössere Lichtquelle über einem runden Sitzungstisch, die somit gleichzeitig mehrere Arbeitsstationen mit Daten versorgt. Natürlich sind diese Projekte noch in der Entwicklungsphase und daher Zukunftsmusik. Aber es gibt sie, die Alternativen zur Zwangsbestrahlung mit immer höheren Grenzwerten!

Im Anschluss gab es viele weitere Fragen und interessante Gespräche, und gerade für uns als IG war es sehr schön, ein paar unserer Mitglieder persönlich kennenzulernen.

WICHTIG – Alle Steckborner Einwohner/innen können noch mit Frist bis 31.1.2020 persönliche Wünsche, Anregungen und Ergänzungen zur Revision der Bauplanung einsenden. Auf der Webseite von Steckborn sind ausführliche, wenn auch leider von der Menge her etwas überwältigende, Informationen dazu zu finden.

https://www.steckborn.ch/verwaltung/bauverwaltung/ortsplanungsrevision/

Da dies aber nur ein erster Schritt in einem langen Prozess ist, werden wir als IG eine eigene Einsprache verfassen, jedoch keine Unterschriften sammeln. Natürlich gilt wie immer: Je mehr Einsprachen und Wünsche geäussert werden, desto besser! Es wären dies vor allem der Ausbau unseres Glasfasernetzes und ein verbindliches Antennenreglement, welches Aufrüstungen und neue Antennen in Wohngebieten verbietet. Diesbezügliche Eingaben können ohne „Rechtssprache“ frei formuliert und an die Planungskommission Steckborn adressiert werden.

Zum Abschluss noch die 3 wichtigen A:

(Wenn immer möglich)

ABSCHALTEN

(und falls das nicht möglich ist zumindest)

ABSTAND HALTEN

(und wenn auch das auch nicht möglich ist physikalisch)

ABSCHIRMEN

 

Presse : Hier der Beitrag aus dem Boten vom Unterssee und Rhein (zum Vergrössern draufklicken)

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